Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1972

Geschäftszahl

1258/71

Rechtssatz

Selbst im Falle der rückwirkenden Änderung eines Gesetzes (hier des WFG 1968 durch die Nov BGBl 1972/232) hat der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Bescheid auf seine Übereinstimmung mit der Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung zu prüfen (Hinweis E 2.3.1956, 1374 F/1956, dort Rückwirkung des Staatsvertrages BGBl 1955/152 auf den 8.5.1945).

Beachte

y24176;