Verwaltungsgerichtshof
21.09.1972
1077/71
Der Klammerausdruck im Paragraph 33, TP 8 Absatz eins, GebG bedeutet nicht, dass eine Gebührenfestsetzung zulässig wäre, ohne dass ihr ein Rechtsgeschäft zu Grunde liege.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1078/71
1221/71
1079/71