Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1971

Geschäftszahl

1061/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3379/53 E 2. Dezember 1955 VwSlg 3906 A/1955 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde darf Fachfragen ohne Sachverständigenbeweis nur dann beurteilen, wenn ihr die Kenntnisse und Erfahrungen zu eigen sind, die für eine selbständige fachliche Beurteilung von Fragen eines außerhalb des engeren Berufskreises liegenden Wissensgebieten vorausgesetzt werden müssen.

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

0855/79 E VS 27. November 1979 VwSlg 9975 A/1979;

(RIS: abwh)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1971001061.X01