Verwaltungsgerichtshof
19.11.1971
0974/71
Eine Stellungnahme des Leiters der Amtshandlung zu einer bestimmten Frage (hier: Naturschutz) kann nicht als Sachverständigengutachten angesehen werden, wenn nicht aktenkundig ist, dass dieser ein der Behörde beigegebener Sachverständiger ist.