Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1971

Geschäftszahl

0974/71

Rechtssatz

Eine Stellungnahme des Leiters der Amtshandlung zu einer bestimmten Frage (hier: Naturschutz) kann nicht als Sachverständigengutachten angesehen werden, wenn nicht aktenkundig ist, dass dieser ein der Behörde beigegebener Sachverständiger ist.