Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1971

Geschäftszahl

0890/71

Rechtssatz

Bei Sachverhaltselementen, die im Ausland ihre Wurzel haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen in dem Maß höher, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird.

Beachte

y14456;

yk15502