Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1972

Geschäftszahl

0858/71

Rechtssatz

Ausführungen, dass subjektive öffentliche Rechte des Anrainers, die diesem aus einem rechtskräftigen Bescheid erwachsen wären (E 11.3.1963, VwSlg 5990 A/1963, verneint eine solche Möglichkeit) jedenfalls nach einer Änderung der Rechtslage (hier: Änderung des Bebauungsplanes) nicht fortbestehen.

Beachte

Siehe:

1884/62 E 7. Oktober 1963 VwSlg 6117 A/1963