Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1971

Geschäftszahl

0802/71

Rechtssatz

Ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf Vorlage einer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz als unzulässig zurückgewiesen wird, ist einer Vollstreckung iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG 1965 nicht zugänglich.

Beachte

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