Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1972

Geschäftszahl

0666/71

Rechtssatz

Die Kosten für die Überführung einer Leiche eines nahen Angehörigen stellen für einen Rentenbezieher eine einmalige, von dem gemäß Paragraph 13, KOVG zu ermittelnden Einkommens absetzbare außergewöhnliche Belastung dar. Diese Belastung kann sich nicht für den Monat, in dem sie erwachsen ist, einkommensvermindernd auswirken, vielmehr währe sie in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 13, Absatz 3, KOVG auf zwölf Monate aufzuteilen.