Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1971

Geschäftszahl

0549/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1077/61 E 29. November 1961 RS 2

Stammrechtssatz

Dauernd bestellte, besonders ernannte staatsanwaltschaftliche Funktionäre sind, weil bei ihnen die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen, als Dienstnehmer versicherungspflichtig.