Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1971

Geschäftszahl

0549/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1077/61 E 29. November 1961 RS 1

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass durch eine Beschäftigung nur ein geringer Teil der einer Person an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird, vermag ein Verhältnis persönlicher Abhängigkeit nicht auszuschließen, sofern ansonsten die Merkmale eines solchen Verhältnisses gegeben sind.