Verwaltungsgerichtshof
08.09.1971
0549/71
GRS wie 1077/61 E 29. November 1961 RS 1
Der Umstand, dass durch eine Beschäftigung nur ein geringer Teil der einer Person an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird, vermag ein Verhältnis persönlicher Abhängigkeit nicht auszuschließen, sofern ansonsten die Merkmale eines solchen Verhältnisses gegeben sind.