Verwaltungsgerichtshof
08.09.1971
0549/71
GRS wie 0632/57 E 25. April 1961 RS 4
Allein daraus, dass der Erwerbstätige auf den Erlös seines Erwerbes wirtschaftlich nicht angewiesen ist, kann noch nicht geschlossen werden, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit nicht vorliegt.