Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1971

Geschäftszahl

0549/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0632/57 E 25. April 1961 RS 4

Stammrechtssatz

Allein daraus, dass der Erwerbstätige auf den Erlös seines Erwerbes wirtschaftlich nicht angewiesen ist, kann noch nicht geschlossen werden, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit nicht vorliegt.