Verwaltungsgerichtshof
18.09.1972
0515/71
GRS wie 1140/70 E 27. November 1970 RS 2
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung kennt nicht den Begriff einer "fiktiven Reduktion" in dem Sinn, daß bei Bestehen einer kausalen und einer akausalen Gesundheitsschädigung die akausale Schädigung auf die Ebene der Dienstbeschädigung in fiktiver Weise zu reduzieren wäre.