Verwaltungsgerichtshof
27.09.1971
0485/71
GRS wie 0201/66 E VS 18. Juni 1968 VwSlg 7370 A/1968 RS 2
Aus dem Eigentum eines dem Bauplatz vorgelagerten, in die öffentliche Verkehrsfläche fallenden Grundes kann die Rechtsstellung eines Nachbarn nicht abgeleitet werden.