Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1971

Geschäftszahl

0419/71

Rechtssatz

Die Heranziehung eines von mehreren Gesamtschuldnern zur Steuerzahlung ist eine Ermessensentscheidung; für eine solche bleibt aber kein Raum, wenn, nachdem sich die Zahlungsunfähigkeit der übrigen Mitschuldner zur Zahlung in Anspruch genommen wird.

Beachte

y11987;

yk12130