Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1971

Geschäftszahl

0276/71

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Entgeltanspruches eines Schuldieners ist davon auszugehen, dass dieser vom Schulerhalter nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung, sondern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung verwendet wird (Frage, ob das Vertragsbedienstetengesetz anzuwenden ist).