Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1971

Geschäftszahl

0033/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0663/62 E 8. Februar 1963 VwSlg 5964 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Wird vom Empfänger eines Übergenusses ein Verschulden an der Entstehung eines Übergenusses eingeräumt, kann der Behörde nicht zugemutet werden bei Anwendung des Paragraph 54, Absatz 4, KOVG 1957 zu überprüfun ob der Irrtum des Bfrs über den Umfang seiner Anzeigepflicht entschuldbar war.