Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1972

Geschäftszahl

0031/71

Rechtssatz

Für die Anwendbarkeit des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG kommt es nicht darauf an, dass alle zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücke auf einmal übergeben werden; vielmehr stellen in einer kurzfristigen Zeitfolge übergebene Liegenschaften jenen Effekt dar, der einer Gesamtübergabe gleichkommt.