Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1972

Geschäftszahl

0027/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1954/11/17 3036/53 2

Stammrechtssatz

Eine Ersatzzustellung kommt nur dann in Betracht, wenn sie in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgesehen ist.

Beachte

y20412;

y20469