Verwaltungsgerichtshof
28.06.1972
2230/70
Ausführungen darüber, daß ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Besitz mangels planmäßiger Bewirtschaftung ungeachtet eines Waldanteiles von ca 7 ha Voluptuarbesitz ist; der Waldbesitz ist getrennt zu beurteilen.
ECLI:AT:VWGH:1972:1970002230.X01