Verwaltungsgerichtshof
24.03.1972
2199/70
Hat das LIA die Versorgungsleistung nur gemäß Paragraph 63, Absatz 8, zweiter Halbsatz angepaßt, so ist die Schiedskommission zu einer Entscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, (hier: Erhöhung der Sozialpension) nicht berechtigt. Darüber hat vorerst das LIA abzusprechen.