Verwaltungsgerichtshof
10.03.1972
2179/70
GRS wie 1657/68 E 22. Mai 1969 Vwslg 7574 A/1969 RS 1
Durch die Sondervorschrift des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG soll nicht jede Form der vollständigen Überlassung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von den Eltern an die Kinder, sondern nur der Fall eines rechtsförmlichen Übergabsvertrages erfaßt werden. Falls daher ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von den Eltern an die Kinder verpachtet wurde, besteht keine Anwendungsmöglichkeit für die Bestimmung des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG, es sei denn, daß durch den Pachtvertrag ein Übergabsvertrag verdeckt werden soll.