Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1972

Geschäftszahl

2177/70

Rechtssatz

Die Schiedskommission bei einem Landesinvalidenamt ist berechtigt, auch Gutachten von Sachverständigen heranzuziehen, die für ein anderes Landesinvalidenamt bestellt sind.