Verwaltungsgerichtshof
09.06.1971
2084/70
Der Ausspruch, die Zeit der Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht auf die Dauer der Entziehung einer Lenkerberechtigung anzurechnen, ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 9.6.1969, 176/68 und E 17.11.1969, 1095/68).