Verwaltungsgerichtshof
09.06.1971
2059/70
GRS wie 1361/70 E 10. Dezember 1970 RS 1
Auf die Sinnesart des Bfrs kann aus Ausführungen, die dessen Rechtsvertreter verfaßt hat, nur dann geschlossen werden, wenn erwiesen ist, daß diese Ausführungen mit Wissen und Willen des Bfrs verfaßt worden sind, bzw sich dieser mit ihnen identifiziert.