Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1972

Geschäftszahl

2032/70

Rechtssatz

Paragraph 52, Absatz 4, verbietet die Herabsetzung der - entsprechend einer bestimmten, gleich hohen MdE bemessenen - Beschädigtenrente, nicht aber eine andere Beurteilung der MdE.