Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1971

Geschäftszahl

2018/70

Rechtssatz

Die Begründung von Zwangsrechten zum Anschluß der Hauskanalanlage an das Kanalnetz kann nur in jenen Fällen erfolgen, in denen eine Anschlußpflicht besteht.