Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1972

Geschäftszahl

1915/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1099/53 E 27. April 1956 RS 4

Stammrechtssatz

Ob Irreführungsabsicht vorliegt, entzieht sich als interner Willensvorgang der unmittelbaren menschlichen Erkenntnis. Das Vorliegen einer solchen Absicht kann daher nur aus den das rechtswidrige Verhalten der Partei begleitenden Umständen erschlossen werden. Diese Umstände sind von der Verwaltungsbehörde im Rahmen des ihr zustehenden Rechtes der freien Beweiswürdigung festzustellen.