Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1972

Geschäftszahl

1909/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1967/05/12 1136/66 2

Stammrechtssatz

Veranlaßt ein Hauseigentümer seinen Mieter, gegen Zahlung einer Entschädigung auf das Mietrecht zu verzichten, so erlangt er damit einen wirtschaftlichen Vorteil, der sich bei ihm in einer durch den Wegfall schuldrechtlicher Beschränkungen eingetretenen Werterhöhung des Hauses auswirkt, die als zusätzliche Anschaffungskosten bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6, EStG 1953 nur im Wege der AfA nach Paragraph 7, EStG 1953 berücksichtigt werden können (Hinweis E 1.7.1960, VwSlg 2266 F/1960, E 27.4.1962, VwSlg 2639 F/1962 und E 29.4.1966, 2178/65).

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E 12.5.1967, 1136/66 #1

Beachte

y5834;