Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1972

Geschäftszahl

1909/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1969/05/07 1484/68 1

Stammrechtssatz

Bei Erwerb eines alten Gebäudes ist der AfA-Berechnung nicht irgendeine theoretische "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" ab Herstellung des Gebäudes, sondern die nach dem Bauzustand noch zu erwartende tatsächliche Restnutzungsdauer zugrunde zu legen. *

E 7.5.1969, 1484/68 #1 VwSlg 3902 F/1969

Beachte

y5825;