Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1972

Geschäftszahl

1852/70

Rechtssatz

Rentenleistungen des Erben an den Legatar auf Grund einer letztwilligen Verfügung sind jedenfalls solange keine außergewöhnliche Belastung als sie im Erbteil ihre Deckung finden.