Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1971

Geschäftszahl

1649/70

Rechtssatz

Die Instandhaltungspflicht des Eigentümers unterliegt keiner Einschränkung in dem Sinne, dass nur wirtschaftlich zumutbare Instandsetzungsmaßnahmen gesetzt werden müssten (Hinweis E 4.5.1970, 1378/68).