Verwaltungsgerichtshof
15.03.1971
1649/70
Die Instandhaltungspflicht des Eigentümers unterliegt keiner Einschränkung in dem Sinne, dass nur wirtschaftlich zumutbare Instandsetzungsmaßnahmen gesetzt werden müssten (Hinweis E 4.5.1970, 1378/68).