Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1971

Geschäftszahl

1643/70

Rechtssatz

Berechtigung zum Lenken eines Lastkraftwagens mit Anhänger (über 750 kg) als berufliche Anforderung (Maßgeblichkeit hier im Falle eines Sodawassererzeugers und Limonadenerzeugers verneint.