Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1971

Geschäftszahl

1599/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/63 E VS 25. Juni 1964 VwSlg 3108 F/1964; RS 4

Stammrechtssatz

Die bloße gemeinsame Verwaltung mehrerer Vermögensstücke kann für sich allein eine wirtschaftliche Einheit nicht begründen.