Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1971

Geschäftszahl

1479/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2499/55 E 23. April 1958 VwSlg 4646 A/1958 RS 1

Stammrechtssatz

Die ohne kriegsbedingte Ursachen erfolgte Verschlechterung der Sehkraft des anderen Auges stellt in dem Fall, als der Verlust des einen Auges durch Kriegeinwirkung verursacht worden ist, eine nach Paragraph 52, KOVG wahrzunehmende, für die Höhe der Leistung maßgebliche Veränderung der Voraussetzungen des Rentenanspruches dar (Hinweis E 30.1.1957, 1587/55, VwSlg 4261 A/1957).