Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1971

Geschäftszahl

1359/70

Rechtssatz

Die Bewertung von Sachbezügen gemäß Paragraph 50, ASVG in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz 2, EStG ist ausschließlich auf Grund einer gesetzlichen Norm vorzunehmen, deren Anwendung durch eine "einvernehmliche Tatsachenfeststellung" nicht ausgeschlossen werden kann.