Die Bestimmungen der § 49 und § 50 ASVG enthalten keine Ermächtigungen, über die Bewertung von Sachbezügen Verträge abzuschließen.Die Bestimmungen der Paragraph 49 und Paragraph 50, ASVG enthalten keine Ermächtigungen, über die Bewertung von Sachbezügen Verträge abzuschließen.