Verwaltungsgerichtshof
30.10.1972
1334/70
Der Inhalt der Richtsatzposition V/c/582 sagt nichts darüber aus, welche Ermittlungen die Behörde zur Feststellung und zur Beurteilung der Kausalität von Neurosen und Psychopathien mit dem Krankheitswert einer schweren Psychose zu pflegen hat (Hinweis E 6.7.1959, 1847/57).