Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1972

Geschäftszahl

1334/70

Rechtssatz

Der Inhalt der Richtsatzposition V/c/582 sagt nichts darüber aus, welche Ermittlungen die Behörde zur Feststellung und zur Beurteilung der Kausalität von Neurosen und Psychopathien mit dem Krankheitswert einer schweren Psychose zu pflegen hat (Hinweis E 6.7.1959, 1847/57).