Verwaltungsgerichtshof
28.06.1971
1301/70
Ausführungen darüber, daß dem Gutachten eines Amtssachverständigen - zu dessen Bekämpfung - auf gleicher fachlicher Ebene, insbesondere durch Vorlage eines weiteren Sachverständigengutachtens entgegengetreten werden muß (Hinweis E 10.5.1968, 1332/67und E 30.6.1969, 0353/67).
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001301.X04