Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1972

Geschäftszahl

1274/70

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß der Entscheidung über eine Berufung gegen einen zurückweisenden Bescheid nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG 1950 das Ermittlungsergebnis im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides oder im Zeitpunkt des Ablaufes der nach dieser Gesetzesstelle gesetzten Frist zugrunde zu legen ist (im Beschwerdefall blieb unentschieden, welcher Zeitpunkt maßgebend ist).