Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1970

Geschäftszahl

1250/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0554/48 E 8. Dezember 1948 VwSlg 621 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebend für die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides ist die Fassung, in der er der Partei zugestellt wurde.