Verwaltungsgerichtshof
15.03.1971
1234/70
Der bloße Hinweis auf ein zeitlich über die Dauer eines aufgelösten Dienstverhältnisses hinausgehendes Loyaltätsverhältnis eines beigezogenen Privatsachverständigen zu seinem ehemaligen Dienstgeber kann begründete Zweifel an der Objektivität des Sachverständigen nicht erwecken (ehemaliger Dienstgeber des Sachverständigen in mitbeteiligte Partei des Beschwerdeverfahrens und Konkurrent der beschwerdeführenden Partei).
*
E 15.3.1971, 1234/70 #2
y12667;