Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1971

Geschäftszahl

1234/70

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf ein zeitlich über die Dauer eines aufgelösten Dienstverhältnisses hinausgehendes Loyaltätsverhältnis eines beigezogenen Privatsachverständigen zu seinem ehemaligen Dienstgeber kann begründete Zweifel an der Objektivität des Sachverständigen nicht erwecken (ehemaliger Dienstgeber des Sachverständigen in mitbeteiligte Partei des Beschwerdeverfahrens und Konkurrent der beschwerdeführenden Partei).

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E 15.3.1971, 1234/70 #2

Beachte

y12667;