Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1970

Geschäftszahl

1140/70

Rechtssatz

Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung kennt nicht den Begriff einer "fiktiven Reduktion" in dem Sinn, daß bei Bestehen einer kausalen und einer akausalen Gesundheitsschädigung die akausale Schädigung auf die Ebene der Dienstbeschädigung in fiktiver Weise zu reduzieren wäre.