Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1971

Geschäftszahl

1139/70

Rechtssatz

Die Beschlagnahme nach Paragraph 39, Absatz eins, VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.