Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1971

Geschäftszahl

1086/70

Rechtssatz

Durch eine unzulässige Berufung wird der Eintritt der Rechtskraft des Bescheides nicht gehindert.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001086.X01