Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1970

Geschäftszahl

1084/70

Rechtssatz

Die Übergabe eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstückes gegen Einräumung des Fruchtgenußrechtes an einem Teil der Liegenschaft stellt eine vertragliche Übergabe im Sinne des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG dar.