Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1971

Geschäftszahl

0972/70

Rechtssatz

Die Aufforderung zum Selbstmord durch einen militärischen Vorgesetzten während eines anhängigen Verfahrens macht den Selbstmord zur Dienstbeschädigung (Hinweis auf E vom 3. Oktober 1958, Zl. 0634/55, VwSlg. 4767 A/1955).