Verwaltungsgerichtshof
13.05.1971
0941/70
Ein Versorgungsbetrieb ist auch dann nicht von der Besteuerung ausgenommen, wenn nur geringfügige Anteile am Gesellschaftsvermögen in Händen von Privatpersonen sind, mögen diese auch namentlich nicht bekannt sein (Hinweis auf d Judikatur d RFH zur Frage der "Ausschließlichkeit").