Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1971

Geschäftszahl

0941/70

Rechtssatz

Ein Versorgungsbetrieb ist auch dann nicht von der Besteuerung ausgenommen, wenn nur geringfügige Anteile am Gesellschaftsvermögen in Händen von Privatpersonen sind, mögen diese auch namentlich nicht bekannt sein (Hinweis auf d Judikatur d RFH zur Frage der "Ausschließlichkeit").