Verwaltungsgerichtshof
09.12.1970
0911/70
Durch Paragraph 8, des Kollektivvertrages für die ledererzeugende Industrie und für das Gerbergewerbe Österreichs vom 29. April 1948 ist eine Gewährung von Schmutzzulagen nicht gedeckt. (Erwähnung lediglich von Erschwernis-, Qualifikations- und Leistungszulagen)