Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1970

Geschäftszahl

0899/70

Rechtssatz

Wird ein Bescheid durch den VwGH aufgehoben, dann ist eine neuerliche Aufhebung dieses Bescheides durch die belangte Behörde weder möglich noch gesetzlich vorgesehen.