Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1970

Geschäftszahl

0870/70

Rechtssatz

Inhaber einer Polizeierlaubnis im Sinne der Verwaltungsrechtslehre (hier: Baubewilligung) kann nur sein, wer die Fähigkeit besitzt, Träger von Rechten (und Pflichten) zu sein, also nur eine physische oder eine juristische Person.